Mietrecht
Mieten und Vermieten klar geregelt
Als erfahrene Fachanwältin für Mietrecht berate und vertrete ich Mieter und Vermieter in Belangen des Wohnraummietrechts und des Gewerberaummietrechts.
Dazu zählen unter anderem:
- Kündigung des Mietverhältnisses
- Räumungsklage
- Mietpreisgestaltung bei Neuvermietung und Bestandsmietverträgen
- Mietpreisbremse
- Vorgetäuschter Eigenbedarf
- Mieter- oder Vermieterwechsel
- Prüfung von Mietverträgen
- Durchsetzung von Mietzahlungen
- Mängelbeseitigung
- Mietminderung
- Schadens- und Aufwendungsersatz
- Kaution
- Vorkaufsrecht des Mieters
- Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
- Zweckentfremdung von Wohnraum
- Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot
In angespannten Mietmärkten wie in Berlin ist die Höhe der Neuvertragsmiete per Verordnung begrenzt. Die sogenannte „Mietpreisbremse“ regelt in dem Fall die höchstzulässige Miete, die maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Liegt die vom Vormieter gezahlte Miete darüber (Vormiete), darf diese Miete ohne weitere Erhöhung verlangt werden.
Keine Anwendung findet die Mietpreisbremse auf Neubauwohnungen, die ab dem 1. Oktober 2014 bezugsfertig geworden sind, sowie auf umfassend modernisierte Wohnungen. Bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse steht dem Mieter ein Rückforderungsanspruch zu und die Miete ist für die Zukunft zu senken.
Weitere Rechtsgebiete
Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern
Maklerrecht
Beratung von Maklern und Maklerkunden sowie Prüfung von Maklerverträgen und Provisionen
Strafrecht
Vertretung im Strafverfahren – sowohl in der Strafverteidigung als auch in der Nebenklage
