Spezialisierung mit Weitblick
Als zweifache Fachanwältin bin ich in zwei Rechtsgebieten tätig, die mehr Berührungspunkte haben, als es auf den ersten Blick erscheint.
Das Miet- und Wohnungseigentum regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermietern, Mietern, Wohnungseigentümern, Verwaltern und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Im Strafrecht geht es um den Vorwurf einer Straftat. Miet- oder wohnungseigentumsrechtliche Auseinandersetzungen können strafrechtliche Vorwürfe nach sich ziehen. Strafrechtlich relevantes Verhalten wiederum kann sich auf das Miet- oder Wohnungseigentumsverhältnis auswirken.
Typische Konstellationen sind zum Beispiel der Vorwurf der Veruntreuung von Geldern durch den WEG-Verwalter, der Vorwurf der Nötigung und Bedrohung im Rahmen von Kündigungs- und Räumungsstreitigkeiten oder heimliche Bild- und Tonaufnahmen.
Eine sorgfältig abgestimmte rechtliche Strategie ist in solchen Konstellationen besonders wichtig, um Ihre Interessen zu schützen und durchzusetzen.
Rechtsgebiete im Überblick
Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern
Mietrecht
Beratung und Vertretung von Mietern und Vermietern im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht
Maklerrecht
Beratung von Maklern und Maklerkunden sowie Prüfung von Maklerverträgen und Provisionen
Strafrecht
Vertretung im Strafverfahren – sowohl in der Strafverteidigung als auch in der Nebenklage
